Lena Nzume: Rede zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

© Plenar TV

Rede TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (GE SPD/Grüne)

- Es gilt das gesprochene Wort -

Anrede,

die von uns vorgelegte Gesetzesänderung umfasst zwei wesentliche Aspekte:

Zum einen geht es um die Verlängerung der Übergangsregelung zu sogenannten Schwerpunktschulen in den Förderschwerpunkten geistige, körperliche und motorische Entwicklung sowie Sehen und Hören bis zum Jahr 2030.

Zweitens verbessert die Gesetzesänderung die Handlungsfähigkeit der Vertretungen des Landeselternrats sowie des Landesschülerrats im Kultusministerium.

Mit der Verlängerung der Übergangsregelung für die Förderschulen gehen wir auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kommunen ein und schaffen Planungssicherheit für diese.

Niedersachsens Schulen sind bereits seit 2013 inklusive Schulen. Für die Schulträger bedeutet das: Sie müssen vor Ort dafür sorgen, dass Inklusion auch in den Schulgebäuden gelebt werden kann. Dazu sind diverse Investitionen nötig, die vor dem Hintergrund gestiegener Baukosten eine Belastung darstellen. Auch der Anstieg der Schüler*innenzahlen aufgrund des Fluchtgeschehens machen ebenfalls Erweiterungen nötig. Und nicht alles kann sofort umgesetzt werden, weil Fachkräfte fehlen. Aus diesen Gründen hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens plausibel dargelegt, dass eine bauliche Umsetzung der Barrierefreiheit der Schulen bis 2024 für die Schulträger nicht umsetzbar ist.

Durch die Fortführung der 274 Schwerpunktschulen für die genannten Förderschwerpunkte bis 2030 entlasten wir die Schulträger. Zugleich gewährleistet diese Maßnahme, dass jede*r Schüler*in mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperlich Motorische Entwicklung, Hören und Sehen mindestens eine Schule der gewählten Schulform als inklusive Schule unter zumutbaren Bedingungen besuchen kann.

Und zu den zumutbaren Bedingungen gehört auch die Schüler*innenbeförderung: Wenn Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine Schwerpunktschule besuchen wollen, braucht es die Verlängerung der Übergangsregelung. Ansonsten hätten diese Schüler*innen nur noch einen Anspruch zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform gebracht zu werden. Und dass auch dann, wenn diese mit Blick auf die jeweilige Behinderung baulich weniger geeignet ist, als die bisherige Schwerpunktschule.

Bei den Änderungen für den Landesschülerrat und den Landeselternrat gehen wir auf den Umstand ein, dass die Gremien im Moment vor dem Problem stehen, ihre Beschlussfähigkeit dauerhaft sicherzustellen. Im Moment ist es so, dass sowohl für den Landeselternrat als auch für den Landesschülerrat pro Schulform der allgemeinbildenden Schulen vier, der Berufsschulen acht und durch die Schulen in freier Trägerschaft vier Mitglieder benötigt werden. Beschlussfähig sind die Gremien aber nur, wenn mindestens die Hälfte dieser gesetzlichen Vertreter*innen anwesend sind.  Da es aber immer schwieriger geworden ist für die verschiedenen Schulformen auch Vertreter*innen zu finden, ist es für die Handlungsfähigkeit dieser Gremien notwendig, die Regelung anzupassen. Und wir haben in Niedersachsen eine ganze Reihe von Schulformen: Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen, BBSen. Die Anzahl Eltern und Schüler*innen, aus denen Kreisen aber für die jeweilige Schulform besetzt werden kann, variiert sehr stark.

Zukünftig geht es daher nicht mehr darum, Beschlüsse mit der Hälfte der gesetzlichen Mitglieder, sondern mit der Hälfte der tatsächlich gewählten Mitglieder herbeizuführen. Die Plätze, die nicht besetzt werden konnten, fallen so für die Beschlussfähigkeit nicht ins Gewicht. Auf diese Weise sichert diese Änderung die Beteiligungsrechte von Eltern und Schüler*innen.

Liebe Kolleg*innen,

wir haben die Herausforderungen im Blick. Problemlagen erfordern manchmal pragmatische Lösungen. Diese liefern wir.

Ich freue mich auf eine konstruktive Beratung.

Zurück zum Pressearchiv